Wenn Sie meine Angebote über ein erstes Telefonat hinaus in Anspruch nehmen, wird ein Stundensatz in Höhe von
55,--€ pro Stunde
fällig.
Welche Leistungen ich für Sie erbringe, ist hierbei unerheblich.
Diese Art der Vergütung ist, ebenso wie meine Leistungen, ähnlich der eines Berufsbetreuers. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass Sie selbst entscheiden, zu welchen Problemen Sie in welchem Umfang meine Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Berufsbetreuer hingegen, der Ihnen vom zuständigen Vormundschaftsgericht zur Seite gestellt werden kann, hat Ihnen gegenüber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, alle in seiner Bestellung aufgeführten Bereiche dauerhaft für Sie zu verwalten und zu verantworten.
Dies ist eine massive Beschneidung Ihrer Selbstbestimmung und sollte nur dann zum Tragen kommen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, in jeder Lebenslage für sich selbst zu sorgen und vorher versäumt haben, eine Person Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen durch eine Vollmacht zu beauftragen.